Neue Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft: Die Mautpflicht wird erweitert. Diese Regelung betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig sein, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.

Was bedeutet das für Fahrzeughalter?

Mit der Einführung der Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli 2024 müssen Fahrzeughalter rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen. Kienzle rüstet als Servicepartner von Toll-Collect diese Fahrzeuge mit On-Board Units (OBU) aus.

Ausnahmen für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe

Die Handwerkerausnahme betrifft Fahrzeuge, die von Mitarbeitern eines Handwerksbetriebs genutzt werden, um Material oder Ausrüstung für Dienst- und Werkleistungen zu transportieren, sowie handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

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