EU Mobilitätspaket I 
LCVs ab 2,5 Tonnen bald Tachographenpflichtig

Ab Juli 2026 gelten verschärfte EU-Vorschriften für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr. Wir erklären und beraten Sie umfassend zu allen relevanten Bestimmungen, Pflichten und notwendigen Maßnahmen.

Was ist das EU-Mobilitätspaket I?

Das EU-Mobilitätspaket I  ist eine umfassende Gesetzesreform zur Neugestaltung des gewerblichen Straßenverkehrs. Kern der Reform ist die Ausweitung der digitalen Tachographenpflicht  auf leichte Nutzfahrzeuge (LCVs) ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

Ab Juli 2026 betrifft diese Regelung eine große Anzahl von Unternehmen, die bisher nicht unter die Tachographenpflicht fielen. Studien zeigen, dass etwa 85 % des Marktes für leichte Nutzfahrzeuge von Modellen wie Mercedes Sprinter, Ford Transit, Iveco Daily und vergleichbaren Fahrzeugen geprägt ist. Viele dieser Fahrzeuge überschreiten das neue Gewichtslimit von 2,5 Tonnen und müssen mit einem einem intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2V2, z. B. DTCO 4.1) ausgestattet werden, dessen Daten zudem gesetzeskonform archiviert werden müssen.

Neue EU-Pflichten für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen

Ab 2026 gelten verbindliche Vorgaben. Wer jetzt informiert ist, kann Strafen vermeiden

Tachographenpflicht

Alle betroffenen Fahrzeuge müssen mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2V2, z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet werden. Wir erklären im Detail, wen diese Pflicht betrifft und welche Fristen dafür gelten.

Archivierungspflicht

Neben der Tachographenpflicht gilt eine strenge Archivierungspflicht für Fahrerdaten und Lenkzeiten. Verstöße werden strikt sanktioniert und können teuer werden. Wir erläutern, wie Sie gesetzeskonform archivieren und stellen Ihnen passende Lösungen vor.

Schulungspflicht

Es gilt eine gesetzliche Pflicht zur Schulung von Fahrern, die unbedingt einzuhalten ist. Wir zeigen, welche Schulungen erforderlich sind, und bieten Ihnen professionelle Schulungen, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden an.

Verstöße gegen das EU-Mobilitätspaket haben Konsequenzen

Betriebe riskieren Bußgelder, Fahrverbote und behördliche Maßnahmen

Risiken bei Nichtbeachtung

Finanzielle Strafen

Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten drohen Bußgelder in erheblicher Höhe.

Betriebsunterbrechungen

Fehlende Nachrüstungen können zur Stilllegung von Fahrzeugen führen.

Rechtliche Konsequenzen

Nichteinhaltung kann zu behördlichen Verfahren und Auflagen führen.

Die neuen Vorgaben sind gesetzlich verpflichtend und basieren auf verbindlichem EU-Recht. Unternehmen, die gegen die Tachographenpflicht verstoßen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Bereits ein einziges Fahrzeug ohne vorschriftsmäßigen digitalen Tachographen kann hohe Bußgelder mit sich ziehen. Bei systematischen Verstößen drohen mehrfache Strafzahlungen, Fahrverbote und behördliche Überprüfungen. Besonders kritisch ist der fehlende Nachweis über durchgeführte Schulungen, falsch archivierte oder nicht übermittelte Daten sowie mangelhafte Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.

Die Haftung erstreckt sich häufig nicht nur auf die Fahrer, sondern auch auf Geschäftsführende. Bei Kontrollen im In- und Ausland drohen direkte Konsequenzen. So sind in Deutschland Bußgelder von 750 bis 30.000 Euro möglich. In Frankreich kann es noch härter kommen. In besonders schweren Fällen sind ein Jahr Freiheitsstrafe und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro vorgesehen.

Diese Zahlen machen deutlich: Die Einführung des digitalen Tachographen ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer unvorbereitet ist, riskiert gravierende wirtschaftliche Schäden, Reputationsverluste und Einschränkungen im Betrieb.

Wer ist von dem Mobilitätspaket I betroffen?

Neue Regelungen treffen viele bislang ausgenommene Betriebe

Die neuen Regelungen des EU-Mobilitätspakets I betreffen eine Vielzahl von Unternehmen, die bisher nicht unter die Tachographenpflicht fielen. Insbesondere gilt dies für Betriebe, die grenzüberschreitende Transporte mit leichten Nutzfahrzeugen (LCVs) ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchführen. Dazu zählen häufig:

  • Kurier-, Express- und Paketdienste
  • Handwerksbetriebe mit internationaler Auftragsabwicklung
  • Lebensmittel- und Ersatzteillogistik
  • Bau- und Servicedienstleister mit Auslandsbezug

Auch Kabotagefahrten, also Transporte innerhalb eines EU-Mitgliedstaats durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, unterliegen den neuen Vorschriften. In beiden Fällen ist der Einsatz eines intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2V2, z. B. DTCO 4.1) verpflichtend

Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, sollten daher:

  • den Fahrzeugbestand auf betroffene Modelle prüfen
  • die technische Nachrüstung mit Gen2V2 Tachographen vorbereiten
  • sich mit den Anforderungen zur Datenerfassung, Archivierung und Fahrerkontrolle vertraut machen
  • ihre Fahrer und Disponenten entsprechend schulen lassen

Wer hier zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Kontrollverluste und Fahrverbote.

Die Pflichten gelten unabhängig von der Fahrzeugart. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen und der grenzüberschreitende Einsatz.

Empfohlener Umsetzungsplan

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Planung & Vorbereitung

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Ende 2025

Installation & Schulung

Nehmen Sie die Installation der Geräte und die Schulung Ihrer Mitarbeiter in Angriff. So stellen Sie sicher, dass Technik und Team rechtzeitig einsatzbereit sind.

Juli 2026

Vollständige Compliance

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Vorgaben vollständig und lückenlos umgesetzt sein. Wer jetzt noch nicht ausreichend vorbereitet ist, riskiert spürbare Sanktionen und Betriebsstörungen.

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FAQ

Hier finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen zum EU-Mobilitätspaket

Die Pflicht gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge und PKW, deren tatsächliches Gesamtgewicht laut Fahrzeugpapieren bei grenzüberschreitendem gewerblichem Güterverkehr 2,5 Tonnen oder mehr beträgt. Entscheidend ist das zusammengefasste zulässige Gesamtgewicht – auch z.B. bei Anhängerbetrieb, wobei das Gewicht des Anhängers aufaddiert wird.

Das EU-Mobilitätspaket I erweitert die Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge (LCVs) ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ab dem 1. Juli 2026 müssen betroffene Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem digitalen Tachographen der zweiten Generation (DTCO 4.1) ausgestattet sein.

Die Nachrüstpflicht für digitale Tachographen gilt ab dem 1. Juli 2026. Das EU-Mobilitätspaket 1 schreibt vor, dass bis zu diesem Stichtag alle betroffenen LCV’s technisch ausgerüstet und die nötigen Pflichten zur Datenarchivierung umgesetzt sein müssen.

Das Mobilitätspaket 1 betrifft Unternehmen, die grenzüberschreitend mit leichten Nutzfahrzeugen ab 2,5 Tonnen operieren – etwa in der Kurier-, Express- und Paketlogistik, im Handwerk, der Lebensmittellogistik oder Ersatzteilversorgung. Auch Kabotagefahrten unterliegen künftig der Tachographenpflicht.

Laut EU-Verordnung haften nicht nur Fahrer, sondern auch Geschäftsführende. Die Verantwortung umfasst die rechtzeitige Nachrüstung, korrekte Datenübertragung und gesetzeskonforme Archivierung sowie den Nachweis über absolvierte Schulungen.

Die Umsetzung des Mobilitätspakets 1 erfordert technische, organisatorische und rechtliche Anpassungen. Wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, sichert sich rechtlichen Schutz, vermeidet Bußgelder und bleibt langfristig handlungsfähig im grenzüberschreitenden Verkehr.

Derintelligente Tachograph der zweiten Version (Gen2V2, z.B. DTCO 4.1) ist eine zentrale technische Voraussetzung für die Einhaltung der neuen Vorgaben. Er ermöglicht eine genauere Standortbestimmung, bessere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten sowie eine automatisierte Überwachung grenzüberschreitender Fahrten. Damit unterstützt er sowohl Behörden bei der Kontrolle als auch Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung.

Ja, die Pflicht greift auch bei gelegentlichen grenzüberschreitenden Einsätzen. Sobald ein leichtes Nutzfahrzeug mit über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht international eingesetzt wird, ist ein digitaler Tachograph der zweiten Generation erforderlich. Auch für Einzelfahrten muss die gesamte Nachweisführung den EU-Vorgaben entsprechen. Unternehmen sollten daher frühzeitig planen und ihre Flotte entsprechend nachrüsten.

Nein, das EU-Mobilitätspaket 1 betrifft vorrangig den grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr. Für reine Inlandstransporte mit leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 Tonnen greift die neue Tachographenpflicht nur, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit internationalen Aktivitäten stehen, etwa bei Kabotagefahrten. Nationale Transporte ohne grenzüberschreitenden sind für diese Fahrzeugklasse nicht betroffen.

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