Was ist das EU-Mobilitätspaket I?
Das EU-Mobilitätspaket I ist eine umfassende Gesetzesreform zur Neugestaltung des gewerblichen Straßenverkehrs. Kern der Reform ist die Ausweitung der digitalen Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge (LCVs) ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
Ab Juli 2026 betrifft diese Regelung eine große Anzahl von Unternehmen, die bisher nicht unter die Tachographenpflicht fielen. Studien zeigen, dass etwa 85 % des Marktes für leichte Nutzfahrzeuge von Modellen wie Mercedes Sprinter, Ford Transit, Iveco Daily und vergleichbaren Fahrzeugen geprägt ist. Viele dieser Fahrzeuge überschreiten das neue Gewichtslimit von 2,5 Tonnen und müssen mit einem einem intelligenten Tachographen der zweiten Version (Gen2V2, z. B. DTCO 4.1) ausgestattet werden, dessen Daten zudem gesetzeskonform archiviert werden müssen.

Neue EU-Pflichten für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen
Verstöße gegen das EU-Mobilitätspaket haben Konsequenzen
Wer ist von dem Mobilitätspaket I betroffen?
Wer ist von dem Mobilitätspaket I betroffen?
Neue Regelungen treffen viele bislang ausgenommene Betriebe

Empfohlener Umsetzungsplan
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FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen zum EU-Mobilitätspaket
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