Was ist das EU-Mobilitätspaket I?
Das EU-Mobilitätspaket I reformiert den gewerblichen Straßenverkehr grundlegend. Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der digitalen Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ab Juli 2026 betrifft dies viele Unternehmen, die bisher nicht betroffen waren. Da rund 85 % der leichten Nutzfahrzeuge Modelle wie den Mercedes‑Benz Sprinter, Ford Transit oder Iveco Daily sind, überschreiten zahlreiche Fahrzeuge die neue Gewichtsgrenze. Sie müssen künftig mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Gen2V2, z. B. DTCO 4.1) ausgestattet werden – inklusive gesetzeskonformer Datenspeicherung.
Neue Pflichten für Unternehmen:
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Einbau des Tachographen in allen betroffenen Fahrzeugen.
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Archivierung der Tachographen- und Fahrerdaten nach gesetzlichen Vorgaben.
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Schulung der Fahrer zur korrekten Bedienung von Tachograph und Archivierungssoftware.

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Verstöße gegen das EU-Mobilitätspaket haben Konsequenzen
Wer ist von dem Mobilitätspaket I betroffen?
Wer ist von dem Mobilitätspaket I betroffen?
Neue Regelungen treffen viele bislang ausgenommene Betriebe

Empfohlener Umsetzungsplan
FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen zum EU-Mobilitätspaket


