Umrüstung auf DTCO 4.1a: Wichtige Fristen, Vorteile und Lösungen für Flottenmanager & Werkstätten

Warum ist die Umrüstung auf den DTCO 4.1a jetzt entscheidend?

Mit dem EU-Mobilitätspaket I wurde die flächendeckende Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Generation gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum 19. August 2025 müssen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit einem solchen Gerät ausgestattet sein.

Während zunächst der DTCO 4.1 als sogenannte Übergangslösung (Transitional Tachograph) diente, liegt der Fokus nun klar auf dem DTCO 4.1a – der finalen Version mit voller OSNMA-Funktionalität. Diese ist notwendig, sobald der OSNMA-Dienst (Open Service Navigation Message Authentication) des europäischen Satellitensystems Galileo offiziell aktiviert wird.

Welche Neuerungen bringt der DTCO 4.1a?

Die Umrüstung auf DTCO 4.1a bringt nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung mit sich, sondern auch zahlreiche technische Vorteile:

  • Erweiterte GNSS-Ortung: Automatische Erkennung von Grenzübertritten und genauer Tracking-Verlauf.
  • DSRC-Technologie: Ermöglicht Fernkontrollen durch Behörden ohne Fahrzeugstopps.
  • ITS-Schnittstelle: Integration mit Telematiksystemen für eine optimierte Flottenverwaltung.
  • Neue Fahrerkarten-Generation: Erhöhte Speicherkapazität für mehr Fahrtendaten und längere Speicherzeiten.
  • Einhaltung aktueller EU-Vorschriften: Rechtssicherheit für Ihren Fuhrpark und Vermeidung hoher Strafen.
DTCO 4.1a
Bedienung DTCO 4.1

Übergangsfahrtenschreiber vs. finale Gerätevariante – was ist der Unterschied?

 Transitional Tachograph (DTCO 4.1)

  • Modell mit Versionskennung 4126
  • Wurde ab Mitte 2023 produziert
  • Noch ohne aktive OSNMA-Funktion
  • Erfüllt gesetzliche Mindestanforderungen während der Übergangsphase

 Finaler Smart Tachograph V2 (DTCO 4.1a)

  • Modell mit Versionskennung 4140 oder höher
  • Unterstützt vollständig die OSNMA-Technologie
  • Ab sofort im Fachhandel erhältlich – z. B. bei Kienzle Automotive
  • Erforderlich für Neufahrzeuge, sobald OSNMA offiziell aktiv ist (zzgl. 5 Monate Übergangsfrist)

Hinweis: Für bereits verbaute DTCO 4.1 wird ab Sommer 2025 ein Softwareupdate verfügbar sein, das die Funktionalität auf 4.1a anhebt.

Was bringt OSNMA – und warum ist es wichtig?

OSNMA ist ein Dienst der Galileo-Satelliten, der die Authentizität von GNSS-Daten garantiert – und somit Schutz vor Manipulation bietet. Für Flottenmanager bedeutet das:

  • Rechts- und Manipulationssicherheit
  • Zuverlässige Positionsdaten für Grenzübertritte, Kabotage und Entsendungen
  • Höhere Datenintegrität bei Kontrollen

Damit wird der DTCO 4.1a zur ersten industriellen Anwendung von OSNMA und erfüllt vollständig die gesetzlichen Anforderungen an den finalen intelligenten Tachographen V2.

Weitere Vorteile des DTCO 4.1a:

  • Erweiterte GNSS-Ortung: Automatische Erfassung von Grenzübertritten und Fahrabschnitten
  • DSRC-Kommunikation: Kontrollzugriff im Vorbeifahren – ohne Anhalten
  • Bluetooth & VDO Fleet App: Daten auslesen und verwalten via Smartphone
  • ITS-Schnittstelle: Offen für zukünftige Dienste wie Tachographenmaut oder Telematik-Integration
  • Externe GNSS-Antennenunterstützung: Für volle OSNMA-Funktion notwendig
DTCO 4.1 nutzt Galileo-Satellitensystem

Tipps für Flottenmanager

✔ Jetzt Umrüstung oder Update-Termine planen
✔ Kompatible Antennentechnik prüfen (GNSS erforderlich für OSNMA)
✔ Fahrer & Disposition über neue Funktionen informieren
✔ Umrüstung mit regulärer Tachoprüfung kombinieren

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Fazit:
Der DTCO 4.1a ist der neue Standard

Mit der offiziellen Aktivierung von OSNMA endet die Übergangsphase – der DTCO 4.1a wird zum Pflichtgerät für alle neuen Fahrzeuge im internationalen Verkehr.
Planen Sie jetzt die Umrüstung, sichern Sie Ihre Flotte rechtzeitig ab und nutzen Sie die Vorteile modernster Technologie für ein effizientes, sicheres und regelkonformes Flottenmanagement

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FAQs

Wichtige Fragen zur Umrüstung

Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Alle Fahrzeuge über 3,5 t im internationalen Verkehr. Ab 2026 auch Fahrzeuge ab 2,5 t.

Was passiert bei Nicht-Umrüstung?
Bußgelder bis zu 1.500 € in Deutschland, höhere Strafen im Ausland, ggf. Fahrzeugstilllegung.

Was ist mit bestehenden 4.1-Geräten?
Softwareupdate auf 4.1a ab Sommer 2025 verfügbar – frühzeitig planen!

Muss das Gerät ersetzt werden?
Nur wenn keine OSNMA-Unterstützung über Antenne möglich ist – sonst genügt das Update.

Weitere Fragen? Wir sind für Sie da!
Kontakt: automotive@kienzle.de