Frist zur Ausrüstung mit DSRC bis 18.08.24
Erfüllen Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen und verbessern Sie gleichzeitig die Effizienz Ihrer Straßenkontrollen mit DSRC-RP. Bis zum 18.08.2024 müssen Kontrollbehörden gemäß EU VO Nr. 165/2014 Art. 9(2) mit dieser Technologie ausgestattet sein.


